Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich VWL - Fallstudien, Länderstudien, Note: 1,3, Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl für Theoretische Volkswirtschaftslehre I), Sprache: Deutsch, Abstract: Die voranschreitende wirtschaftliche Integration der Europäischen Union (EU)1 in Verbindung mit der Erweiterung der EU um neue Mitgliedsstaaten wirft die Frage auf, welche Form zukünftig zu erwartende Arbeitskräftebewegungen in Europa besitzen werden. Das besondere Augenmerk liegt hier auf den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL)2.In der Literatur hat dabei die Frage der Aufenthaltsdauer von Migranten in einem Aufnahmeland bisher nur wenig Beachtung gefunden. Im Zuge der Osterweiterung der EU beschäftigen sich zahlreiche Studien mit Prognosen über den Umfang der Zuwanderungsströme nach Eintreten von Niederlassungsfreiheit für Personen und Freizügigkeit für Arbeitnehmer.3Diese beiden Kriterien sind unabdingbare Elemente einer vollwertigen EUMitgliedschaft.4Der Migrationsstrom im Zuge der Erweiterung wird sich auf Österreich und Deutschland, insbesondere die Grenzregionen dieser beiden Länder zu den MOEL, konzentrieren. Allein 75 Prozent der migrierten Menschen und 80 Prozent der erwerbstätigen Migranten aus den MOEL ließen sich bis 1999 in diesen beiden Ländern nieder. In Österreich machten Migranten aus den Ländern Bulgarien, Polen, Rumänien, Tschechien, Slowakei und Ungarn in 1995 1,1 Prozent, in Deutschland 0,5 Prozent der Beschäftigten aus.5Die vorliegende Arbeit betrachtet dabei das Migrationspotential, das in den Staaten Mittel- und Osteuropas besteht und gibt unterschiedliche Schätzungen bezüglich der Anzahl der Migranten wieder. Sie nimmt bezug auf Befragungen migrationsbereiter Mittel- und Osteuropäer, die nach einer begrenzten Zeit der Wanderung in die EU wieder in ihr Heimatland zurückkehren wollen.[...]1 Zur Europäischen Union gehören die Staaten Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich.2 Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn bilden die MOEL.3 Die Kodifizierung der Freizügigkeit erfolgt in Artikel 39 des EG-Vertrages.4 Vgl. Brücker, H. / Trübswetter, P. / Weise, C.: EU-Osterweiterung: Keine massive Zuwanderung zu erwarten. In: Wochenbericht. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), 67. Jahrgang (2000), S. 315.5 Vgl. Boeri, T. / Brücker, H.: The Impact of Eastern Enlargement on Employment and Labour Markets in the EU Member States. European Integration Consortium (Hrsg.). Berlin / Mailand 2001, S. 53.